Segel- und Motorbootschule in Dresden

Die Bootsschule des Weltumseglers Andreas Kropff – seit über 20 Jahren in Dresden.


Funkzeugnis SRC (+UBI)

(Bei Fragen ereichen Sie uns unter: Kontakt)

Mit dem Seefunk-Zeugnis SRC (Short Range Certificate) ist man sowohl berechtigt, eine UKW-Funkanlage zu betreiben als auch am GMDSS teilzunehmen. Durch die Einführung des GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System), das parallel zum Sprechfunk auch Satellitenfunk, NAVTEX, TELEX und das digitale Selektivrufsystem nutzt, haben sich vor allem in der Berufsschiffahrt Änderungen beim Funkverkehr ergeben. GMDSS bietet erhöhte Sicherheit auf See durch sichere Kommunikation in allen Notfällen. Es erlaubt die parallele Nutzung von terrestrischem und Satellitenfunk und somit eine schnellere und sicherere Alarmierung im Notfall als im herkömmlichen Sicherheitssystem. Um daran teilnehmen zu können, muss ein spezielles Sendegerät, der sogenannte DSC-Controller (Digital Selectiv Calling), installiert sein.

Mit der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde ein neuer Absatz in die Sportseeschifferscheinverordnung aufgenommen. Danach müssen Führer von Sportfahrzeugen Inhaber eines gültigen und anerkannten Seefunkzeugnisses (SRC bzw. LRC) sein, sofern das Fahrzeug mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist.

Wenn man auf Binnengewässern ein UKW-Funkgerät benutzen möchte, benötigt man dafür ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI). Das UBI ist im Seefunkzeugnis (SRC) nicht enthalten. Für alle, die auf See- und Binnengewässern funken wollen, bieten wir einen kombinierten Binnen-/Seefunkkurs an. Unsere Funkkurse finden jeweils an 3 Abenden (je 4 Std.) + einem ggf. zusätzlichen Termin statt.

Nähere Informationen zu den Preisen sowie den Ausbildungs- und Prüfungsterminen gibt es unter Preise oder
unter: "Häufig gestellte Fragen" oder unter 0174 / 60 40 673.