UBI + SRC - Binnen- und Seefunkzeugnis
Mit dem neuen Seefunk-Zeugnis SRC (Short Range Certificate) ist man sowohl berechtigt, eine
UKW-Funkanlage zu betreiben als auch am GMDSS
teilzunehmen. Durch die Einführung des GMDSS (Global Maritime Distress and Safety
System), das parallel zum Sprechfunk auch Satellitenfunk, NAVTEX, TELEX und das digitale
Selektivrufsystem nutzt, haben sich vor allem in der Berufsschiffahrt Änderungen beim
Funkverkehr ergeben.
GMDSS bietet erhöhte Sicherheit auf See durch sichere Kommunikation
in allen Notfällen. Es erlaubt die parallele Nutzung von terrestrischem und Satellitenfunk und
somit eine schnellere und sicherere Alarmierung im Notfall als im herkömmlichen
Sicherheitssystem. Um daran teilnehmen zu können, muss ein spezielles Sendegerät, der
sogenannte DSC-Controller (Digital Selectiv Calling), installiert sein.
Mit der 12. Verordnung zur Änderung seeverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 06.08.2005 wurde ein neuer Absatz in die
Sportseeschifferscheinverordnung aufgenommen. Danach müssen Führer von Sportfahrzeugen Inhaber eines
gültigen und anerkannten Seefunkzeugnisses (SRC bzw. LRC) sein, sofern das Fahrzeug mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist.
Wenn man auf Binnengewässern ein UKW-Funkgerät benutzen möchte, benötigt man
dafür ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk (UBI).
Das UBI ist im Seefunkzeugnis (SRC) nicht enthalten.
Für alle, die auf See- und Binnengewässern funken wollen, bieten wir
einen kombinierten Binnen-/Seefunkkurs an. Unsere Funkkurse
finden jeweils an 4 Abenden (je 4 Std.) + einem ggf. zusätzlichen Termin statt.
Ausbildungspreise