FKN - Seenotsignalmittel
Sachkundenachweis nach § 1 Abs. 3 - 1.SprenV
Die Prüfung für Seenotsignalmittel ist freiwillig.
Bei Ausübung des Wassersports ist es im Falle von Notlagen von lebenswichtiger Bedeutung,
andere in der Nähe befindliche Fahrzeuge / Landstationen auf die Notlage aufmerksam zu
machen.
Verschiedene Seenot-Signalmittel sind in der Bundesrepublik Deutschland
erlaubnispflichtig. Dazu zählen: Signalpistolen (inkl. Munition), Raketen bzw.
Leuchtkugeln mit roten Sternen, rote Fallschirm-Leuchtraketen sowie orangefarbenes
Rauchsignal. Die übrigen Notsignale - mit Ausnahme der funktechnischen - unterliegen
keinerlei Beschränkungen. Dem Waffengesetz unterliegt die Signalpistole mit der
entsprechenden Munition.
Kurs zum Fachkundenachweis: 1 Abend (3 Stunden)
Prüfungsfragen zum download:
Fragen- und Antwortenkatalog
Prüfungsvoraussetzungen:
- Alter: 16 Jahre
- SBFS - Sportbootführerschein See
Ausbildungspreise