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FKN - Seenotsignalmittel

Sachkundenachweis nach § 1 Abs. 3 - 1.SprenV

Die Prüfung für Seenotsignalmittel ist freiwillig. Bei Ausübung des Wassersports ist es im Falle von Notlagen von lebenswichtiger Bedeutung, andere in der Nähe befindliche Fahrzeuge / Landstationen auf die Notlage aufmerksam zu machen.

 

Verschiedene Seenot-Signalmittel sind in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtig. Dazu zählen: Signalpistolen (inkl. Munition), Raketen bzw. Leuchtkugeln mit roten Sternen, rote Fallschirm-Leuchtraketen sowie orangefarbenes Rauchsignal. Die übrigen Notsignale - mit Ausnahme der funktechnischen - unterliegen keinerlei Beschränkungen. Dem Waffengesetz unterliegt die Signalpistole mit der entsprechenden Munition.
Kurs zum Fachkundenachweis: 1 Abend (3 Stunden)

Prüfungsfragen zum download:      Fragen- und Antwortenkatalog

Prüfungsvoraussetzungen:
- Alter: 16 Jahre
- SBFS - Sportbootführerschein See



Ausbildungspreise

(Preisübersicht bitte hier klicken)




 


 
   

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